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    Das Internet als nicht-rechtsfreier Raum

    Ich staune immer wieder über die Ansichten, die manche zu haben scheinen, wenn es um Internet, oder auch Online-Spiele geht. Für die Recherche zu meinem letzten Beitrag bin ich durch Zufall über den Artikel "In der Praxis herrscht eher Anarchie" bei Spiegel Online gestossen.

    Und wundere mich:
    Lober: Doch, die Gesetze gelten grundsätzlich schon, auch wenn manche immer noch meinen, dass es sich um einen rechtsfreien Raum handelt. Aber es sind ja echte Menschen, die dort [gemeint ist World of Warcraft] interagieren, und für die gelten die echten Gesetze. Sie finden nur nicht immer Beachtung.
    Nein. WoW ist ein Online Rollenspiel. Dort interagieren von Menschen gesteuerte Charaktere. Das ist ein signifikanter Unterschied.
    Es hat auch schon Verfahren gegeben, weil jemand in "World of Warcraft" beleidigt worden ist. Auch einen Betrug müssen Sie nicht einfach hinnehmen, sondern können dagegen vorgehen.
    *lol* Ich spiele zwar kein WoW, aber jeder, der sich bei sowas auf den Schlips getreten fühlt, sollte die Finger von solchen Sachen lassen.
    SPIEGEL ONLINE: Kann denn unser Zivil- und Strafrecht, dessen Grundsätze aus dem 19. Jahrhundert stammen, diese neuen Konstellationen erfassen?

    Lober: Grundsätzlich schon. Aber natürlich gibt es auch Probleme, etwa beim Diebstahl. Das Strafgesetzbuch erfasst nur körperliche Gegenstände. Was aber ist mit einem virtuellen Spielfigur-Schwert, das mir gestohlen wird?
    *hihi* Das wird der Knaller. Also folgende Situation:
    Ein Spieler spielt einen Dieb, das ist im Rollenspiel eine weit verbreitete Charakter-Klasse. Die Charaktere haben meistens Fähigkeiten, die es ihnen ermöglichen, sich leise und flink zu bewegen, sie sind sehr geschickt mit ihren Händen. Dafür läßt die Kraft meistens zu wünschen übrig. Ähnlich wie andere Berufe auch muß der Charakter(!) das Diebeshandwerk erlernen. Dafür muß er Zeit investieren. Entsprechende Ausrüstung muß gekauft oder anderweitig besorgt werden.
    Okay, dieser Dieb geht nun hin und klaut einem anderen Charakter(!) etwas. Nehmen wir mal an, dabei handelt es sich um einen Kämpfer.
    Dann hat der Kämpfer innerhalb des Rollenspiels die Möglichkeit, entsprechend darauf zu reagieren. Er kann sich also z.B. seine Keule, oder was auch immer er als Zweitwaffe mit sich rum schleppt, auf den Weg machen und dem Dieb ordentlich einen vor den Latz hauen.

    Aber eine Anzeige? Ich bitte Euch, wie albern ist das denn?

    Möglich sind in einem Online-Rollenspiel dann nämlich auch solche Sachen:
    • Zauberer/Magier werden wegen Hexerei vor Gericht gestellt. Ist selten, kommt heutzutage aber immer noch vor.
    • Ein Meuchelmörder wird wegen Mordes vor ein Gericht gestellt und verurteilt. Kann froh sein, wenn er kein Ami ist...
    • Kämpfer werden wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Nach gültigem Gesetz ist zumindest das mit sich führen von Stangen-, Schlag- und Hiebwaffen wie Schwerter, Äxte, Beile und Stöcken verboten
    • Heiler und Alchimisten werden wegen Drogenbesitzes, Dealerei und dergleichen angezeigt, weil sie Heiltränke mit psychoaktiven Substanzen brauen können.
    Ich glaube die Beispiele sollten reichen, um zu zeigen, wie lächerlich die Anwendung von Gesetzen aus der physischen Welt auf eine virtuelle Fantasy-Welt ist. Aber mich interessiert, was Ihr noch für Beispiele habt. Also: Her mit Euren Kommentaren!
    tobe (Gast) - 6. Sep, 11:51

    da magst du lachen soviel du magst, anderorts ist das schon lange realität.

    diese onlinespiele sind nicht nur virtuelle welten, mittlerweile sind es parallelwelten.
    es gibt plattformen bei denen man währungen tauschen kann. onlinegeld gegen dollar z.b.

    in china gibt es organisierte händler von virtual-goods, die kinder ausbeuten, damit sie tag und nacht verkaufbares erspielen.

    in usa verklagen sich designer von produkten im second life wegen urheberrechtsverletzung

    und so weiter und so fort...

    soll das alles ein gesetzesfreier raum bleiben? dann herrscht wirklich anarchie! warum? weil zuviel geld im spiel ist!

    cptsalek - 6. Sep, 12:26

    Ich glaube man darf hier zwei verschiedene Dinge nicht miteinander vermischen:
    1. Sogenanntes In-Time-Verhalten eines Charakters, wie z.B. der Dieb, der jemand anders ein Schwert klaut. Für In-Time-Verhalten gibt es In-Time-konforme Reaktionen, wie oben beschrieben.
    2. Wenn sich virtuelle und reale Welt mischen, dann gehts in die Hose. Und wie Du schon ausführst, ist dann Geld mit im Spiel.

    Also: Eine virtuelle Welt, vor allem ein Rollenspiel wie WoW oder auch Ultima Online und dergleichen bringen in der Tat Regeln mit, um mit In-time-Vergehen In-Time auch umgehen zu können.
    Wer virtuelle und reale Welt mischt und damit Schindluder betreibt, kann meinethalben auch entsprechend verknackt werden. Das kommt den Spielern nur zugute.

    Second Life ist eine Parallelwelt, als solche ist es geplant, und als solche wird es ja auch beworben. Also kein Wunder, warum dann auch reale Vergehen geschehen und entsprechend geahndet werden müssen. Wobei ich sowieso nicht verstehe, was der Reiz an Second Life ist, aber gut das ist ein anderes Thema.

    Ich kanns mal anders ausdrücken: Online Rollenspiele haben in "Pen and Paper"-Rollenspiele wie AD&D, DSA und Co. ihre Vorgänger. Und ich habe noch keinen Rollenspieler gesehen, der einen andern Spieler verknackt hat, weil sein Chara ihm etwas gestohlen hat.
    Das Ganze ist einfach lächerlich.

    PS: Umgekehrt, was spricht eigentlich gegen Anarchie in diesem Sinne? Wenn jemand harte Währung gegen Online-Geld "tauschen" möchte, warum soll er das nicht? Wenn jemand sich für echtes Geld ein virtuelles Objekt kaufen möchte, warum nicht?
    Allerdings muß er dann auch mit den Risiken leben. Und die sehen so aus, dass ein solches Objekt gestohlen werden kann. Oder es kann kaputt gehen. Häuser und Burgen sind da ein Beispiel für. Die wurden bei eBay für Ultima Online verkauft. Das schützt den neuen Inhaber aber nicht davor, mit schweren Waffen angegriffen zu werden.

    Klar, gegen die Form von Kinderarbeit, die Du ansprichst, muß was getan werden. Aber umgekehrt ist es egal, ob Kinder in Baumwollplantagen schuften, in Nähereien placken oder aber in Onlinespielen auf Tour sind. Kinderarbeit ist Kinderarbeit, die hat mit der virtuellen Welt nix zu tun.
    tobe (Gast) - 8. Sep, 17:46

    hm

    bist du nun doch pro gesetz, also für deren übertragung auf parallelwelten??

    problem ist zum einen, dass konkrete fälle aus parallelwelten von aktuellen gesetzen nicht abgedeckt werden und zum anderen, dass es zur durchsetzung anwendbarer rechtsprechung auch an einer exekutiven mangelt.

    und sicherlich kann man über die harmlosigkeit des anarchischen charakters diskutieren, doch wo ist die grenze? bsp kinderpornographie?
    cptsalek - 10. Sep, 10:07

    Ich kann nochmal versuchen, mich klarer zu fassen: Für Dinge, die in der realen Welt geschehen, sollten reale Gesetze gelten, und Menschen bei entsprechenden Vergehen vor Gericht gestellt werden.
    Für Dinge jedoch, die in virtuellen Welten stattfinden, sollten die dortigen Regeln gelten, die auch in der Tat existieren. Dabei ist eine virtuelle Welt z.B. ein Online Rollenspiel wie Ultima Online und WoW.
    Bei Second Life ist das was anderes, das ist in der Tat eine Parallelwelt im Sinne des Wortes, da hier die Realität nachgestellt wird. Und wo in der Realität Licht nachgestellt wird, ist Schatten nicht weit.

    Ich probiers nochmal anders: Im Rollenspiel ist der Dieb normal, die Fähigkeiten, jemand anderem etwas zu klauen, sind programmiert worden. Diebstahl wird somit zu einer Ingame-Handlung. Einen Spieler als Dieb zu verknacken ist deshalb echt nur lächerlich.
    Genauso gut könnte man dann die Spieler von Halo, Quake Half Life und Co. des Totschlags oder vorsätzlichen Mordes bezichtigen. Und Spieler, die an ihren Tamagotchis hängen, könnte man Tierquälerei vorwerfen, wenn die ihr virtuelles Haustier verhungern lassen.

    Wenn Kinder zum farmen von Gegenständen ausgeschickt werden, findet die Kinderarbeit in der realen Welt statt. Also ist das entsprechend zu ahnden.

    Second Life ist gesetzlich interessant, weil es eben eine Parallelwelt ist. Hier hat der virtuelle Raum einen anderen Charakter.
    Übrigens hat auch Second Life seine Grenzen: Die meisten Fälle, bei denen es um Second Life geht handelt es sich um Manipulation des Spiels an sich. Das ist auch ein Unterschied zu dem Dieb aus einem Online-Rollenspiel.

    Was Kinderpornographie angeht: Also bitte, ein bißchen mehr Realismus bitte. Wer heutzutage im Netz gegen irgendeine Zwangsmaßnahme ist, oder auch gegen die Online-Durchsuchung von PCs, dem wird heutzutage direkt oder indirekt vorgeworfen, Pädophile in Schutz nehmen zu wollen.
    Dabei weiß ich garnicht wo das Problem ist, da hier die Gesetzeslage mehr als eindeutig ist: Der Besitz und der Tausch von kinderpornographischem Material ist strafbar. Selbst das Anschauen und der Download selbigem. Wo das passiert ist doch völlig egal.

    Außerdem: Wer z.B. Second Life als Tauschbörse für KiddyPorn verwendet, will sich nicht in Second Life damit eine runterholen, sondern physisch zuhause vor dem Rechner.
    Ergo: Das Verbrechen wird in der realen Welt begangen, die virtuelle Welt dient hier nur als Medium.

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