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    Vertrauen zwischen den Geschlechtern

    Nach meiner Auffassung ist es Aufgabe unseres Rechtssystems für einen sicheren Rahmen zu sorgen, in dem sich alle in seinem Gültigkeitsbereich befindlichen Menschen bewegen können. Es geht dabei darum, eben für die (vielleicht auch trügerische) Sicherheit zu sorgen, dass, wenn einem Unrecht widerfährt, jemand da ist, der für Gerechtigkeit sorgt. Dafür sind Strafen ja da: Diejenigen, die sie vielleicht begehen wollen, einzuschüchtern.
     
    Wenn sich jetzt eine Frau mit einem Mann trifft, und es im Laufe dieses Treffens zu einer Vergewaltigung kommt, bei der die Frau gefesselt und mit Messerstichen verletzt wird, dann erwarte ich, dass dies entsprechend geahnded wird. Ein solcher Fall ist eindeutig, hier muß niemand versuchen herauszufinden, ob die Frau das vielleicht nur erzählt, um den Mann in Unglück zu stürzen, ihr Körper spricht eine deutliche Sprache.
    Was ich nicht erwarte ist, dass nach einer erfolgreichen Schadensersatzklage der Frau der Mann hingeht, den Betrag anfechtet, und ihm vom Gericht recht gegeben wird, wie unlängst das OLG Saarbrücken (SpOn):
    Das OLG Saarbrücken reduzierte die Schmerzensgeldzahlung in einem späteren Urteil - weil H. sich "aus freier Entscheidung in eine für sie verfängliche Situation" begeben habe.
    [...]
    Am OLG Saarbrücken sieht man das anders. Pressesprecherin Margot Burmeister: "Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes spielt eine Rolle, ob ohne das Zutun des Opfers eine Situation entstanden ist, in der es zu sexuellen Übergriffen kommen konnte - oder ob das Opfer zu dieser Situation beigetragen hat."
    Im vorliegenden Fall sind Alkohol mitsamt Trinkspielen und Ausziehen beteiligt, trotzdem hat die Frau, als es ums küssen und weitere sexuelle Handlungen ging, nein gesagt, sich gewehrt und hat mehrfach versucht, zu fliehen.
    Die Begründung vom OLG Saarbrücken finde ich hanebüchen, weil hier die verkorkste Weltanschauung hintersteckt, das wer sich auszieht, auch Sex will. Selbst wenn man an sowas denkt, sollte man vielleicht auch auf das Alter der Frau schauen:
    Ein- bis zweimal in der Woche arbeitete Sandra H.* in einer Gaststätte, ein Nebenjob, während sie für das Fachabitur büffelte.
    Erstaunlich ist hier zweierlei: Der große Altersunterschied einerseits sowie das Verhältnis der beiden zueinander (er war der Chef, sie die Angestellte, es bestand also ein Abhängigkeitsverhältnis) andererseits.
     
    Von der ganzen Situation mal abgesehen ist das ein unwürdiges Urteil, das, wie Frau Stolle im Beitrag richtig feststellt, ein Rückfall in die Denkweise der 60er Jahre darstellt. Betrachtet man mal das ganze Ausmaß dieses Urteils, bedeutet es, dass eine Frau sich nicht alleine mit einem Mann treffen darf, weil sie mit einer Vergewaltigung rechnen müsse. Oder anders herum wird hier quasi indirekt unterstellt, jeder Mann sei ein potentieller Vergewaltiger.
     
    Prinzipiell folgt daraus also, das Frau sich nicht auf ein klassisches Date einlassen darf. Und das ist eine Vorstellung, die mir echt nicht behagt. Gut, es ist ein Urteil, und das letzte Wort ist hier wohl nicht gesprochen, bzw. ist die Wahrscheinlichkeit groß, das andere Gerichte anders entscheiden werden. Trotzdem halte ich eine derartige Rechtssprechung für sehr gefährlich.

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