Das technische Errungenschaften sowohl nützliches wie auch schädliches Potential innehaben, ist eigentlich ein alter Hut.
Ob man mit einem Beil das Kaminholz kleinhaut, oder jemand anders den Schädel einschlägt ist eine Sache des Anwenders.
Bei vermeindlich kundenfreundlicher Technik ist das nicht anders: Der Antrag vieler Stadtwerke, Gas-, Wasser und Stromzähler mit Internetzugang zu installieren, ist eigentlich nicht schlecht. Man muß zum Ablesen nicht merh zuhause sein, und alles geht vollautomatisch.
Nachteil eins: Man muß seinen Zulieferern praktisch vertrauen, da hier nur noch Technik im Spiel ist.
Nachteil zwei: Die Ableseintervalle können von den Zulieferern frei gewählt werden. Und das hat es bei näherer Betrachtung in sich:
Bisher wurde ein- oder zweimal im Jahr abgelesen. Dadurch ergab sich lediglich eine grobe Betrachtung des Abrechnungszeitraums. Die neuen, digitalen Zähler können aber praktisch minutiös Buch über den Verbrauch führen. Dadurch ergeben sich Nutzungsprofile, die Aufschluß über Gewohnheiten und dergleichen bieten. Eine Toilettenspülung verbraucht immer einen gewissen Satz Wasser. Unter Berücksichtigung der Durchflußgeschwindigkeit (Wasserdruck) läßt sich ermitteln, ob z.B. jemand duscht, oder sich die Hände wäscht.
Dadurch wird
das Nutzerverhalten transparent. Für die Firmen ist das nicht nur zur
Produktoptimierung interessant. Im Heiseforum zeigen sich einige nicht ganz so abwegige Beispiele dafür: Übermäßiger Toilettenverbrauch könnte auf
Krankheiten schließen lassen und werbetechnisch vermarktet werden, oder auf die
die Anwesenheit nicht gemeldeter Personen hindeuten.
Terroristische Vorgänge oder die unrechtmäßige Abwesenheit von Arbeitslosen können ebenso erkannt werden, wie eine
gefälschte Krankmeldung.
Zugegeben, einiges davon hört sich witzig an. Aber vor einigen Jahren hörte sich auch noch vieles unmöglich an, was heute gang und gäbe ist. Vergessen sollte man nicht, daß alle Daten heutzutage gespeichert, und in irgendeiner Form weiter gegeben werden.
Davon sind auch die Städte und Gemeinden nicht ausgeschlossen, die z.B. bei Um- und Neuanmeldungen die Daten der Bürger verkaufen, wenn diese dem nicht explizit widersprechen.
Es ist also garnicht so unwahrscheinlich, daß es bei der Montage dieser Zähler, oder irgendwann danach, zu einer Anpassung der Datenschutzklausel in den AGBs kommt, die eine derartige Nutzung der Daten möglich macht.
cptsalek - 12. Jun, 18:00