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    eBooks sind keine Bücher

    Mit dem neuen Kindle hat Amazon bereits vor einer Weile gezeigt, dass ein eBook eben kein Buch ist. Im Gegensatz zu der Papiervariante kann man mit einem eBook nicht machen, was man möchte. Oder, um es anders auszudrücken: Im Gegensatz zum Papier besitzt man ein DRM geschütztes Werk nicht, sondern kann es nur benutzen. Sogesehen kauft man sich für den Preis eines eBooks lediglich ein Nutzungsrecht, und wie die jüngere Vergangenheit gezeigt hat, ist dieses nicht mal unbeschränkt, sondern vom Willen des Publishers abhängig. Dieser kann sowohl die Anzahl der möglichen Redownloads, aber auch die Anzahl der Geräte beschränken, auf denen sich ein eBook installieren läßt.[1]
    Wie wenig man Herr über ein gekauftes Werk ist, zeigt sich in einem aktuellen Fall, über den heise.de derzeit berichtet: So hat Amazon wohl zwei Bücher von Orson Wells gelöscht, und zwar nicht nur aus dem eigenen Bestand, sondern von den Geräten der Kunden.[2]
     
    Man kann es drehen oder wenden, wie man will, für einen Kunden ist DRM ein Fluch, kein Segen. Alleine die hohe Eingriffsmöglicheit, die DRM gestützte Funktionen bieten zeigt, das man als Käufer nicht automatisch auch Rechte erhält. Von allem schon mal keine Eigentumsrechte. Das zeigt auch das folgende Zitat aus dem heise-Artikel:
    Ob Amazon überhaupt das Recht hatte, die illegal angebotenen eBooks nachträglich zu löschen, ist umstritten – schließlich gewähren die Kindle-AGB ein dauerhaftes Nutzungsrecht.[2]

    Die Hervorhebung ist von mir. Und genau hier zeigt sich, das es immaterielle Güter und Raubkopien nicht geben kann: Ein materielles Gut hätte durch Amazon nicht ohne richterlichen Beschluß samt Hausdurchsuchung oder Gerichtsvollzieher aus meinem Besitz entfernen lassen, ein eBook hingegen schon. Die Auffassung geht nach hinten los: Der Publisher begründet die mögliche Löschung von DRM geschützten Werken durch die Möglichkeit, diese sonst leicht kopieren zu können. Damit erhält er aber umgekehrt Möglichkeiten, die bei einem materiellen Gut nie möglich wären.
     
    Man darf gespannt sein, was die Zukunft noch bringen wird. So enthält der Apple Store eine ähnliche Funktion, hier können Anwendungen von Apple Geräten entfernt werden.
    Und der neue Kopierschutz AACS, der bei BlueRays zum Einsatz kommt, geht sogar noch weiter: Hier kann nach dem Einlegen der Disk eine Internetverbindung erforderlich sein, um eine Abspielgenehmigung zu holen, die natürlich verweigert werden kann. Ausserdem können neue BlueRay-Disks Abspielgeräte lahmlegen, die kompromitiert worden sind, oder sich umgekehrt weigern, auf einem bestimmten Laufwerkstyp abgespielt zu werden.
    Hier wird DRM also auf die Spitze getrieben, denn obwohl man als Kunde in ein Geschäft geht, um ein Film zu kaufen, besitzt man lediglich das anfassbare Medium, nicht jedoch die darauf enthaltenenen Informationen. An diesen erhält man trotz des Kaufs lediglich ein eingeschränktes und jederzeit widerrufbares Nutzungsrecht. Und durch die Möglichkeit, ein teuer gekauftes Abspielgerät ausser Betrieb nehmen zu können, schwingt sich die Medienindustrie zum Herrscher über das heimische Wohnzimmer auf. Etwas, das in der Geschiche so sicherlich einmalig ist.
     
    [1]: Amazon Kindle DRM Strikes Again: You Don't Really Own Your eBooks
    [2]: Amazon löscht gekaufte Kindle-eBooks

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