Knuffig: Steueridentifikationsmerkmal ist kein Verwaltungsakt
Ich hatte, nachdem meine höchst eigene, bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer* bekommen zuhause ankam, Widerspruch gegen die Zuweisung eingelegt.
Heute kam dann ein freundliches Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern. Rechts oben ein schwarz/graues, aus Punkten bestehendes "D", daneben die Worte "Freiheit, Einheit, Demokratie". In diesem Schreiben, das keinen Bearbeiter erkennen läßt, wird mir mitgeteilt, dass derzeit beim Finanzgericht Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach § 40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Feststellungsklagen nach § 41 FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer* abhängig seien, Urteile aber noch ausstünden.
In diesem Schreiben wird mir nahe gelegt, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis die Urteile da seien. Sollte ich eine Vortführung des Verfahrens wünschen solle ich dies mitteilen, in diesem Falle müßte der Einspruch aber abgelehnt werden. Die Zuteilung des Steueridentifikationsnummer* ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.
Bitte was ist diese Nummer nicht? Bzw. was ist die Steueridentifikationsnummer* denn, wenn es kein Verwaltungsakt ist? Ist die nicht dafür da, den Austausch von Daten zu erleichtern, und hat das nicht sogar ausschliesslich Verwaltungsgründe? Wobei: Freunde von uns haben ja unlängst erfahren, dass das mit der Steueridentifikationsnummer* von der Wiege bis zur Bahre wörtlich zu nehmen ist. Kurz vor Weihnachten kam ihr Sohn auf die Welt, eine Woche später bekam er seinen ersten, eigenen Brief. Und der war nicht von der Kinderlebensmittelzubehörindustrie...
*) Ich fühle mich immer häufiger an die dystopische Rollenspielwelt von Shadowrun erinnert: Dort kommt es nach den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem immer größeren Einfluß der großen Firmen. Um 2060 herum, wo das Rollenspiel ansetzt, gibt es dann zwei große Gruppen von intelligenten Lebewesen: Diejenigen, die eine SIN besitzen, und die SINlosen. SIN steht bei Shadowrun zwar für "Systemidentifikationsnummer", aber das in diesem Zusammenhang auch nicht mehr als Wortklauberei.
Spannend ist, das SINlose bei Shadowrun ausserhalb des Systems stehen, keine Versicherungen haben und damit auch keine Rechte auf irgendeine staatliche Versorgung. Das alles klingt irgendwie erschreckend realistisch...
Heute kam dann ein freundliches Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern. Rechts oben ein schwarz/graues, aus Punkten bestehendes "D", daneben die Worte "Freiheit, Einheit, Demokratie". In diesem Schreiben, das keinen Bearbeiter erkennen läßt, wird mir mitgeteilt, dass derzeit beim Finanzgericht Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach § 40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Feststellungsklagen nach § 41 FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer* abhängig seien, Urteile aber noch ausstünden.
In diesem Schreiben wird mir nahe gelegt, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis die Urteile da seien. Sollte ich eine Vortführung des Verfahrens wünschen solle ich dies mitteilen, in diesem Falle müßte der Einspruch aber abgelehnt werden. Die Zuteilung des Steueridentifikationsnummer* ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.
Bitte was ist diese Nummer nicht? Bzw. was ist die Steueridentifikationsnummer* denn, wenn es kein Verwaltungsakt ist? Ist die nicht dafür da, den Austausch von Daten zu erleichtern, und hat das nicht sogar ausschliesslich Verwaltungsgründe? Wobei: Freunde von uns haben ja unlängst erfahren, dass das mit der Steueridentifikationsnummer* von der Wiege bis zur Bahre wörtlich zu nehmen ist. Kurz vor Weihnachten kam ihr Sohn auf die Welt, eine Woche später bekam er seinen ersten, eigenen Brief. Und der war nicht von der Kinderlebensmittelzubehörindustrie...
*) Ich fühle mich immer häufiger an die dystopische Rollenspielwelt von Shadowrun erinnert: Dort kommt es nach den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem immer größeren Einfluß der großen Firmen. Um 2060 herum, wo das Rollenspiel ansetzt, gibt es dann zwei große Gruppen von intelligenten Lebewesen: Diejenigen, die eine SIN besitzen, und die SINlosen. SIN steht bei Shadowrun zwar für "Systemidentifikationsnummer", aber das in diesem Zusammenhang auch nicht mehr als Wortklauberei.
Spannend ist, das SINlose bei Shadowrun ausserhalb des Systems stehen, keine Versicherungen haben und damit auch keine Rechte auf irgendeine staatliche Versorgung. Das alles klingt irgendwie erschreckend realistisch...
cptsalek - 9. Apr, 16:57
Und was nun?
Was machst Du jetzt:
- abwarten, was aus den Klagen wird?
- selbst klagen?
- Einspruch einlegen?
Keine Ahnung, ehrlich gesagt
Ich denke es ist an der Zeit, mir mal einen Rechtsbeistand zu besorgen, um genau diese Fragen und Möglichkeiten zu erörtern.
Steuerrecht gehört nicht gerade zu meinen Stärken, und ich kann nicht abschätzen, was die einzelnen Optionen bedeuten. Macht es Sinn, selbst zu klagen? Mit was für Kosten muß ich dann rechnen? Lohnt sich das? Oder klagen sowieso schon Organisationen, die sich damit auskennen, und die man besser finanziell untersützen kann?
Grob zusammen gefasst läuft dieses Schreiben ja darauf hinaus, dass wir jetzt mal besser den Ball flach halten sollen, also abwarten und Tee trinken, weil ansonsten die Ablehnung des Einspruchs droht. Ich kann aber auch nicht abschätzen, ob durch dieses Abwarten andere Optionen ablaufen würden.
Das Osterwochenende ist ja noch lang, da gibts genug Zeit, mich mit diesem Thema intensiver zu beschäftigen. Und nächste Woche rufe ich mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an.