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    Donnerstag, 9. April 2009

    Knuffig: Steueridentifikationsmerkmal ist kein Verwaltungsakt

    Ich hatte, nachdem meine höchst eigene, bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer* bekommen zuhause ankam, Widerspruch gegen die Zuweisung eingelegt.
    Heute kam dann ein freundliches Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern. Rechts oben ein schwarz/graues, aus Punkten bestehendes "D", daneben die Worte "Freiheit, Einheit, Demokratie". In diesem Schreiben, das keinen Bearbeiter erkennen läßt, wird mir mitgeteilt, dass derzeit beim Finanzgericht Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach § 40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Feststellungsklagen nach § 41 FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer* abhängig seien, Urteile aber noch ausstünden.
    In diesem Schreiben wird mir nahe gelegt, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis die Urteile da seien. Sollte ich eine Vortführung des Verfahrens wünschen solle ich dies mitteilen, in diesem Falle müßte der Einspruch aber abgelehnt werden. Die Zuteilung des Steueridentifikationsnummer* ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.
     
    Bitte was ist diese Nummer nicht? Bzw. was ist die Steueridentifikationsnummer* denn, wenn es kein Verwaltungsakt ist? Ist die nicht dafür da, den Austausch von Daten zu erleichtern, und hat das nicht sogar ausschliesslich Verwaltungsgründe? Wobei: Freunde von uns haben ja unlängst erfahren, dass das mit der Steueridentifikationsnummer* von der Wiege bis zur Bahre wörtlich zu nehmen ist. Kurz vor Weihnachten kam ihr Sohn auf die Welt, eine Woche später bekam er seinen ersten, eigenen Brief. Und der war nicht von der Kinderlebensmittelzubehörindustrie...
     
    *) Ich fühle mich immer häufiger an die dystopische Rollenspielwelt von Shadowrun erinnert: Dort kommt es nach den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem immer größeren Einfluß der großen Firmen. Um 2060 herum, wo das Rollenspiel ansetzt, gibt es dann zwei große Gruppen von intelligenten Lebewesen: Diejenigen, die eine SIN besitzen, und die SINlosen. SIN steht bei Shadowrun zwar für "Systemidentifikationsnummer", aber das in diesem Zusammenhang auch nicht mehr als Wortklauberei.
    Spannend ist, das SINlose bei Shadowrun ausserhalb des Systems stehen, keine Versicherungen haben und damit auch keine Rechte auf irgendeine staatliche Versorgung. Das alles klingt irgendwie erschreckend realistisch...

    Das Konjunkturprogramm -- jeder darf mal ran

    Im Rahmen des Konjunkturprogramms II sollen eine Millionen IT-Sicherheitskits im Gesamtwert von 30 Millionen Euro verteilt werden.
    Großartig, was man mit der Finanzkrise alles machen kann: Ein neuer Ausweis mit digitaler Signatur soll die Wirtschaft ankurbeln, und den kleinen und mittelständischen Unternehmen neue Aufträge bringen. Ich kann mich ja irren, aber wenn ich das mit dem Kapitalismus richtig verstanden habe, kann man nur große Massen kostengünstig produzieren. So viele Firmen werden davon also wohl nicht profitieren. So eine, oder zwei vielleicht.
    Ach, und dann ist ja noch die Frage des Datenschutzes, und in welchem Rahmen dieser Ausweis mit seinem Chip überhaupt verwendet werden darf, oder ob es irgendwann einen Nutzungszwang geben wird.
    &nbsp
    Ach Mensch, zwei Tage hänge ich wieder an meinem RSS-Reader, und schon kommt mir die Galle hoch.

    Vertrauen zwischen den Geschlechtern

    Nach meiner Auffassung ist es Aufgabe unseres Rechtssystems für einen sicheren Rahmen zu sorgen, in dem sich alle in seinem Gültigkeitsbereich befindlichen Menschen bewegen können. Es geht dabei darum, eben für die (vielleicht auch trügerische) Sicherheit zu sorgen, dass, wenn einem Unrecht widerfährt, jemand da ist, der für Gerechtigkeit sorgt. Dafür sind Strafen ja da: Diejenigen, die sie vielleicht begehen wollen, einzuschüchtern.
     
    Wenn sich jetzt eine Frau mit einem Mann trifft, und es im Laufe dieses Treffens zu einer Vergewaltigung kommt, bei der die Frau gefesselt und mit Messerstichen verletzt wird, dann erwarte ich, dass dies entsprechend geahnded wird. Ein solcher Fall ist eindeutig, hier muß niemand versuchen herauszufinden, ob die Frau das vielleicht nur erzählt, um den Mann in Unglück zu stürzen, ihr Körper spricht eine deutliche Sprache.
    Was ich nicht erwarte ist, dass nach einer erfolgreichen Schadensersatzklage der Frau der Mann hingeht, den Betrag anfechtet, und ihm vom Gericht recht gegeben wird, wie unlängst das OLG Saarbrücken (SpOn):
    Das OLG Saarbrücken reduzierte die Schmerzensgeldzahlung in einem späteren Urteil - weil H. sich "aus freier Entscheidung in eine für sie verfängliche Situation" begeben habe.
    [...]
    Am OLG Saarbrücken sieht man das anders. Pressesprecherin Margot Burmeister: "Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes spielt eine Rolle, ob ohne das Zutun des Opfers eine Situation entstanden ist, in der es zu sexuellen Übergriffen kommen konnte - oder ob das Opfer zu dieser Situation beigetragen hat."
    Im vorliegenden Fall sind Alkohol mitsamt Trinkspielen und Ausziehen beteiligt, trotzdem hat die Frau, als es ums küssen und weitere sexuelle Handlungen ging, nein gesagt, sich gewehrt und hat mehrfach versucht, zu fliehen.
    Die Begründung vom OLG Saarbrücken finde ich hanebüchen, weil hier die verkorkste Weltanschauung hintersteckt, das wer sich auszieht, auch Sex will. Selbst wenn man an sowas denkt, sollte man vielleicht auch auf das Alter der Frau schauen:
    Ein- bis zweimal in der Woche arbeitete Sandra H.* in einer Gaststätte, ein Nebenjob, während sie für das Fachabitur büffelte.
    Erstaunlich ist hier zweierlei: Der große Altersunterschied einerseits sowie das Verhältnis der beiden zueinander (er war der Chef, sie die Angestellte, es bestand also ein Abhängigkeitsverhältnis) andererseits.
     
    Von der ganzen Situation mal abgesehen ist das ein unwürdiges Urteil, das, wie Frau Stolle im Beitrag richtig feststellt, ein Rückfall in die Denkweise der 60er Jahre darstellt. Betrachtet man mal das ganze Ausmaß dieses Urteils, bedeutet es, dass eine Frau sich nicht alleine mit einem Mann treffen darf, weil sie mit einer Vergewaltigung rechnen müsse. Oder anders herum wird hier quasi indirekt unterstellt, jeder Mann sei ein potentieller Vergewaltiger.
     
    Prinzipiell folgt daraus also, das Frau sich nicht auf ein klassisches Date einlassen darf. Und das ist eine Vorstellung, die mir echt nicht behagt. Gut, es ist ein Urteil, und das letzte Wort ist hier wohl nicht gesprochen, bzw. ist die Wahrscheinlichkeit groß, das andere Gerichte anders entscheiden werden. Trotzdem halte ich eine derartige Rechtssprechung für sehr gefährlich.

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